Diskriminierung per EU-Verordnung: Rollstuhlfahrer wissen aus Erfahrung, dass für sie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel problematisch sein kann. Dass hochnotpeinliche EU-Verordnungen es aber geradezu rechtswidrig machen, ihnen diese Nutzung zu gestatten, verleiht dem Problem eine spezielle Dimension. Die EU-Richtlinie 2001/85/EG besagt, dass Rollstuhlfahrer in Bussen nur auf Plätzen befördert werden dürfen, die mit einem entsprechenden Piktogramm kenntlich gemacht sind – aus Sicherheitsgründen. Abgesehen davon, dass es reichlich Busse gibt, die – wiewohl vom Platzangebot her in der Lage, Rollstuhlfahrer zu befördern – dieses Piktogramm nicht führen: Wenn zwei Rollstuhlfahrer gemeinsam fahren wollen (so etwas soll vorkommen) wird in der Regel nur einer mitgenommen, denn auch in modernen Niederflurbussen gibt es meist nur einen ausgewiesenen Stellplatz. Nach der Rechtslage bleibt Busfahrern keine Wahl. Nehmen sie aus Gefälligkeit Rollstuhlfahrer auf nicht ausgewiesenen Plätzen mit, sind ein Bußgeld von 50 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich die EU des Problems annahm, gab es dieses Problem noch nicht. Dem Vernehmen nach bemüht sich das Bundesverkehrsministerium derzeit um eine Neuformulierung der Richtlinie.
Wir müssen leider draußen bleiben …
August 2, 2008 · 1 Kommentar
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Martin // September 4, 2008 um 1:54
Genau da liegt unser Problem – haben die EU-Richtlinien global gesehen schon einmal Verbesserungen gebracht und – hätten wir die dann nicht auch in bundeseinheitliche Richtlinien einbringen können um UNABHÄNGIG von der EU zu (bleiben) sein.
Wegen der EU müssen wir vielfach …
… höhere Preise zahlen,
… Waren od. Erzeugnisse (z.B. Milch) vernichten,
… vollkommen UNSINNIGE Vorschriften einhalten
… und, und, und